


Dies beinhaltet ein ausreichendes Zeitbudget für jedes Verfahren und die entsprechende Zurverfügungstellung personeller Kapazitäten. Eine reine Ertragsbetrachtung jedes einzelnen Insolvenzverfahrens wird einer Insolvenzverwaltung, so wie wir sie sehen, nicht gerecht, da der Umfang der Gläubigerdienstleistungen nicht von der Höhe der jeweiligen Insolvenzmasse abhängig sein kann.
Eine gewissenhafte Abarbeitung von Insolvenzverfahren erfordert deshalb nicht nur ein eigenes strenges Qualitätsmanagement sondern auch die räumliche Nähe des Verwalters zum Verfahren. Der Insolvenzverwalter sollte nicht viel länger als eine Stunde zum jeweiligen Geschäfts- oder Wohnsitz des Insolvenzschuldners benötigen.
Unser Hauptaugenmerk bei der Bearbeitung von Unternehmensinsolvenzen liegt auf dem Erhalt des Geschäftsbetriebes, sei es im Wege der Reorganisation des Rechtsträgers oder durch eine übertragende Sanierung.
Hierzu ist eine enge Zusammenarbeit interdisziplinärer Spezialisten in einer Kanzlei erforderlich. Unser Team in der Insolvenzverwaltung besteht aus Juristen, Wirtschaftswissenschaftlern und Technikern mit vielfältiger praktischer Erfahrung aus verschiedensten Branchen.
Das Sparpaket hatte zunächst vorgesehen, dass in der Insolvenz der Fiskus (Finanzämter), die Bundes...
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