


Die jüngste Verschärfung der Kreditbedingungen, auch für die Finanzierung von Immobilien, erfordert besondere Maßnahmen der Finanzierer bei drohendem oder bereits erfolgtem Forderungsausfall zum Erhalt der Werthaltigkeit der Immobiliarsicherheit.
Dasselbe gilt für die Eigentümer bei drohendem Wegfall der Kapitaldienstfähigkeit. Dabei stellen neue Eigentümerstrukturen (z. B. Immobilienfonds, Reits etc.) neue Formen der Sicherheitenübertragung und der Verwertung und Realisierung der Sicherheiten besondere Anforderungen an die Kompetenz der mit der Verwaltung von Immobilien beauftragten Personen.
Wo Forderungsverkäufe von sogenannten „distressed loans” keine Alternative sind oder aus politischen Gründen und aus Gründen der Kundenbeziehung nicht opportun erscheinen, stellen die von uns angebotenen und nachfolgend dargestellten Möglichkeiten in der Regel einen im Sinne der Werterhaltung von Immobiliarsicherheiten besseren Weg dar.
Die Schneider, Geiwitz & Partner (frühere SKP Partnerschaftsgesellschaft) ist seit über zehn Jahren mit einer kompetenten und ständig wachsenden Abteilung an verschiedenen Standorten mit der Zielsetzung, Werterhaltung und Wertsteigerung von Immobilien, erfolgreich tätig.
Immobilienmanagement interdisziplinär wirksam lösen:
BGH, Urteil vom 9. Dezember 2009 – XII ZR 109/08
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