Der Europäische Gesetzgeber hat mit der Verordnung (EU) 2015/848 die bisher geltende EuInsVO in einigen Punkten angepasst. Auch die ab dem 26.06.2017 geltende Neufassung der EuInsVO hatte allgemeine und unmittelbare Wirkung, sodass einen Umsetzung in das deutsche Recht nicht notwendig ist. Das BMJV legt jedoch einen Referentenentwurf vor, um praxisgerechte Verzahnung mit dem deutschen Recht zu erreichen. Die wesentlichen Punkte:
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