Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung der Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Hausanlage gedient hat und somit als vorbeugende Erhaltungsmaßnahme zu beurteilen ist. Die regelmäßige Überprüfung von Geräten und Anlagen auf deren Funktionsfähigkeit sichert die nachhaltige Nutzbarkeit, dient der Vorbeugung von Schäden und gehört damit zu den Instandhaltungen.
Der Login für Gläubiger und Insolvenzgerichte befindet sich jetzt auf unserer neuen Website SGP Schneider Geiwitz Restrukturierung.
www.sgp-restrukturierung.de