12. Juli 2019 | Rechtslage

Die Uhr tickt

Zuckerkartell – Aktuelle Entwicklungen bei den Schadensersatzklagen

Ende des Jahres 2019 werden sämtliche bislang unverjährten Schadensersatzansprüche verjähren. Betroffene, die bislang die Entwicklung der Rechtsstreitigkeiten abgewartet haben, werden daher aktiv werden müssen, bevor gerichtliche Sachverständigengutachten und darauf basierende Urteile vorliegen. Die aktuellen Entwicklungen im Detail:
 

Zuckermärkte als konzentrierte und regulierte Märkte

Die Absatzmärkte für Zucker in der EU sind in hohem Maße dadurch geprägt, dass nur wenige Zu-ckerhersteller als Anbieter auf ihnen tätig sind. Dies betrifft sowohl Zucker für die weiterverarbei-tende Industrie (sog. Verarbeitungszucker) als auch Zucker für Endverbraucher (sog. Haushaltszu-cker). Überlagert wurde diese Situation in der Vergangenheit noch dadurch, dass die Absatzmärkte für Zucker in hohem Maße durch die Zuckermarktordnung der EU reguliert waren.

 

Vom Bundeskartellamt festgestellte Kartellabsprache

Bereits im Jahr 2014 hat das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von rund 280 Mio. Euro gegen die drei großen deutschen Zuckerhersteller Südzucker, Nordzucker und Pfeifer & Langen wegen wett-bewerbsbeschränkender Gebiets-, Quoten- und Preisabsprachen verhängt. Im Kern bestand die festgestellte Kartellabsprache darin, dass die Zuckerhersteller verabredeten, in den Heimatmärk-ten der Wettbewerber nicht aktiv zu werden. Das Kartell im deutschen Zuckermarkt dauerte von Mitte der 1990er Jahre bis 2009 und bezog sich sowohl auf Verarbeitungszucker) als auch auf Haus-haltszucker. 

 

Schadensersatzansprüche der betroffenen Unternehmen

Infolge der Feststellung des Kartells durch das Bundeskartellamt haben ab dem Jahr 2014 zahlreiche Betroffene Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend gemacht. Die Klagen sind im Wesentlichen darauf gestützt, dass die Kartellabsprachen den ansonsten herrschenden Wettbewerb beschränkt und deshalb zu einem höheren Preisniveau geführt haben. Die Betroffenen fordern Ersatz des Schadens, der ihnen durch die Preisüberhöhung entstanden ist.

 

Aktueller Stand der Rechtsstreitigkeiten

In den Rechtsstreitigkeiten gehen die Gerichte gegenwärtig davon aus, dass eine tatsächliche Ver-mutung dafür besteht, dass die Kartellabsprachen zu einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs geführt haben. Damit steht den Klägern grundsätzlich der Weg zum Schadensersatz offen. Die rechtliche Diskussion spitzt sich auf die Frage zu, ob dem einzelnen Kläger jeweils ein Schaden ent-standen ist und nach welcher Methodik dies gutachterlich zu prüfen ist. Angesichts der zuletzt in-tensiv geführten Diskussion um die Fragen der Vergleichbarkeit der verschiedenen europäischen Zuckermärkte und des ungestörten Wettbewerbs in anderen Zuckermärkten liegen hierzu bislang keine gerichtlichen Sachverständigengutachten vor. Diese sind im Kalenderjahr 2019 auch nicht mehr zu erwarten.

 

Was Betroffene beachten müssen

Betroffene des Zuckerkartells haben nach der Entscheidung des Bundeskartellamts teilweise zu-nächst abgewartet, was die verschiedenen Klagen erbringen würden. Ein derartiges Herangehen hat der Gesetzgeber auch unterstützt, als er im Zuge der 9.-GWB-Novelle im Jahr 2017 die Verjäh-rungsfristen für derartige Schadensersatzansprüche auf fünf Jahre verlängert hat. Bislang sind in-folge dessen nur Schadensersatzansprüche für Zuckerbezüge aus der Zeit vor 2004 verjährt. Ende des Jahres 2019 werden allerdings sämtliche bislang unverjährten Schadensersatzansprüche ver-jähren. Betroffene, die bislang die Entwicklung der Rechtsstreitigkeiten abgewartet haben, werden daher aktiv werden müssen, bevor gerichtliche Sachverständigengutachten und darauf basierende Urteile vorliegen.Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche. Treten Sie mit uns in Kontakt.

Der Login für Gläubiger und Insolvenzgerichte befindet sich jetzt auf unserer neuen Website SGP Schneider Geiwitz Restrukturierung.

www.sgp-restrukturierung.de