Die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung eines Arbeitnehmers kann dessen Lebensmittelpunkt darstellen, auch wenn er sich den überwiegenden Teil des Jahres mit seinem Lebensgefährten am Beschäftigungsort aufhält. Hier kommt es auf die Gesamtwürdigung des Einzelfalles an.
Mit diesem Urteil des Bundesfinanzhofs wird die bisher für berufstätige Ehegatten geltende Rechtsprechung auch auf unverheiratete Lebensgefährten ausgedehnt.
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