Am 23.02.2020 hat das Bundeskabinett den vom BMJV zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht erarbeiteten Gesetzesentwurf verabschiedet. Es wird erwartet, dass der Bundestag und der Bundesrat zeitnah – ggf. diese Woche – darüber entscheiden. Update folgt.
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