19. Januar 2015 | Presse

Erstattungszinsen sind steuerpflichtig

Erstattungszinsen auf die Einkommensteuer sind steuerpflichtige Einnahmen. Dagegen sind entsprechende Nachzahlungszinsen nicht als Sonderausgaben abzugsfähig.

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist diese Vorschrift rückwirkend auch auf alle noch nicht bestandskräftigen Fälle anzuwenden. Außerdem wird die Rückwirkung verfassungsrechtlich als unbedenklich angesehen.

 

Autor: Claus Baier

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