Die Bundesregierung hat am 10.10.2018 den Bericht über die Erfahrungen mit der Anwendung des ESUG beschlossen. Der Bericht wurde Bundestag und Bundesrat zugeleitet. Der Bericht ist durch das BMJV in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Florian Jacoby, Prof. Dr. Stephan Madaus, Prof. Dr. Detlef Sack, Heinz Schmidt und Prof. Dr. Christoph Thole erstellt worden. Er kommt im Kern zu folgenden Feststellung:
Der vollständige Bericht kann auf der Seite des BMJV (www.bmjv.de) eingesehen werden.
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