22. März 2016 | Presse

Gesetzliche Neuregelung des Abzinsungssatzes für Pensionsrückstellungen nach § 253 HGB tritt am 17. März 2016 in Kraft

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, das u.a. eine Anpassung des § 253 HGB zur Abzinsung von Altersversorgungsverpflichtungen enthält, ist am 16. März 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die gesetzlichen Änderungen des § 253 HGB treten gemäß Artikel 16 des Gesetzes somit am 17. März 2016 in Kraft.

Gemäß Artikel 75 Abs. 6 EGHGB gelten die Neuregelungen für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 enden. Artikel 75 Abs. 7 EGHGB sieht jedoch ein Anwendungswahlrecht für Geschäftsjahre vor, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen und vor dem 1. Januar 2016 enden.

Die Deutsche Bundesbank berechnet und veröffentlicht auf ihrer Homepage ab sofort monatlich die Abzinsungszinssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB auch für einen 10-Jahresdurchschnitt.

 

Autor: Michael Bohn

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