Nunmehr hatte der Bundesfinanzhof den Fall zu entscheiden, bei dem ein PKW, der einem Ehegatten gehörte, von beiden Ehegatten in ihrem jeweiligen Betrieb genutzt wurde. Das Gericht hat dabei klargestellt, dass die Nutzung des PKWs durch den anderen Ehegatten mit der Anwendung der 1 % Regelung beim Eigentümer-Ehegatten abgegolten war. Eine zusätzliche Nutzungsentnahme war nicht anzusetzen. Allerdings konnte die Ehefrau auch keinen Pauschalbetrag von 0,30 Euro/km als Betriebsausgabe ansetzen.
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