Das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, den durch das BFH gekippten Sanierungserlass auf eine rechtliche neue Grundlage zu stützen, ist einen großen Schritt vorangegangen. Die EU-Kommission hat der Bundesregierung in einem Brief mitgeteilt, dass sie im Sanierungserlass keine rechtswidrige Beihilfe sieht. Das in diesem Zusammenhang bereits am 27.06.2017 verkündete Gesetz tritt aber (noch) nicht in Kraft. Die EU-Kommission hat ihre Einschätzung nur in einem „comfort letter“ und nicht im Wege des Beschlussverfahren mitgeteilt. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundestag das Gesetz hinsichtlich des Zeitpunktes des Inkrafttretens nun kurzfristig anpasst und auf einen Beschluss der EU-Kommission verzichtet.
Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassung
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