27. April 2017 | Rechtslage

Sanierungserlass - Gesetzliche Grundlage für den Sanierungserlass vom Bundestag am 27.04.2017 verabschiedet

Mit einer Pressemitteilung vom 07.02.2017 teilte der BFH mit, dass der Große Senat die im Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vorgesehene Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen als Verstoß gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung wertet. Der Bundesrat und die Bundesregierung nahmen dies zum Anlass, den für eine Sanierung notwendigen Sanierungserlass nun gesetzlich zu verankern. Bereits am 27.04.2017 hat der Bundestag in der 2. und 3. Lesung den Gesetzesentwurf in der vom Finanzausschuss vorgelegten Fassung verabschiedet.

Der von der Bundesregierung vorgelegte und vom Bundestag verabschiedete Gesetzesentwurf ist zu begrüßen. Allerdings sollen die maßgeblichen Regelungen erst an dem Tag in Kraft treten , an dem die Europäische Kommission die hierzu erforderliche beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat, sodass eine mögliche Notifizierungspflicht der Regelungen durch die Europäische Kommission berücksichtigt wird.

Eine kurzfristige gesetzliche Grundlage für die Praxis ist durch die Verknüpfung an die Notifizierung durch die Europäische Kommission nur dann gegeben, wenn auf europäischer Ebene die gleiche Eilbedürftigkeit gesehen wird, wie auf nationaler. 

 

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