17. Dezember 2020 | Allgemein

StaRUG: Gesetz tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Kritikpunkte wurden in großem Umfang berücksichtigt

Das StaRUG wurde vom Bundestag heute am 17.12.2020 um 14:25 Uhr verabschiedet und wird jetzt zum 01.01.2021 in Kraft treten.

Es gab umfangreiche Änderungen zu dem zunächst vorgelegten Gesetzesentwurf. Die u. a. von Petra Heidenfelder in der Anhörung vom 25.11.2020 im Rechtsausschuss benannten Kritikpunkte wurden in großem Umfang berücksichtigt.

So entfällt jetzt

  • die Regelung zur einseitigen Vertragsbeendigung,
  • die Einführung eines Sondersachwalters wurde gestrichen,
  • die zunächst geplante Konzentration der gerichtlichen Zuständigkeiten wurde gestrichen,
  • es wird Beratungsleistungen für kleine Unternehmen geben und
  • die Position der Mitarbeiter im Unternehmen wird im Verfahren ausdrücklich gesichert.


Weiter wurde entschieden, dass die Insolvenzantragspflicht bis mindestens 31.01.2021 weiter ausgesetzt wird, teilweise unter bestimmten Voraussetzungen noch darüber hinaus.

Der Login für Gläubiger und Insolvenzgerichte befindet sich jetzt auf unserer neuen Website SGP Schneider Geiwitz Restrukturierung.

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