Das StaRUG wurde vom Bundestag heute am 17.12.2020 um 14:25 Uhr verabschiedet und wird jetzt zum 01.01.2021 in Kraft treten.
Es gab umfangreiche Änderungen zu dem zunächst vorgelegten Gesetzesentwurf. Die u. a. von Petra Heidenfelder in der Anhörung vom 25.11.2020 im Rechtsausschuss benannten Kritikpunkte wurden in großem Umfang berücksichtigt.
So entfällt jetzt
Weiter wurde entschieden, dass die Insolvenzantragspflicht bis mindestens 31.01.2021 weiter ausgesetzt wird, teilweise unter bestimmten Voraussetzungen noch darüber hinaus.
Der Login für Gläubiger und Insolvenzgerichte befindet sich jetzt auf unserer neuen Website SGP Schneider Geiwitz Restrukturierung.
www.sgp-restrukturierung.de