Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Es ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar, dass Renteneinkünfte aus den verschiedenen Basisversorgungen gleich behandelt werden. Dies gilt auch, wenn die hierfür bis zum Jahr 2004 geleisteten Beiträge unterschiedlich steuerentlastet waren.
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