Werden von einem nahen Angehörigen als Mieter über einen längeren Zeitraum keine Mietzahlungen geleistet und nimmt der Vermieter das ohne Beanstandungen und ohne Aufnahme rechtlicher Maßnahmen hin, sind durch das Mietverhältnis entstandene Verluste nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland Pfalz nicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen.
Abschließend entscheiden muss der Bundesfinanzhof.
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