Der Bundesfinanzhof (BFH) gab dem Finanzamt Recht, weil die Ehefrau von ihrem Mann finanziell abhängig war.
Hinweis: Der BFH hatte 2014 zwar entschieden, dass die Anwendung der Abgeltungsteuer bei Zinszahlungen zwischen nahen Angehörigen nicht ausgeschlossen ist. Im vorliegenden Fall hat er seine Rechtsprechung aber präzisiert.
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