18. Juni 2019 | Rechtslage

Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren - Update 2.1

Der Europa-Rat hat am 06.06.2019 in seiner ersten Lesung die am 28.03.2019 durch das EU-Parlament verabschiedete Richtlinie zum künftigen "Präventiven Restrukturierungsrahmen" einstimmig gebilligt. Die Richtlinie gilt damit als erlassen. Nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird der Gesetzgebungsakt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben sodann bis 2021 Zeit, die Richtlinie in nationale Gesetzte umzusetzen.  
 

Procedure 2016/0359/COD

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