Ab diesem Zeitpunkt können Arbeitnehmer den Antrag auf Bildung eines Freibetrags für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren mit Wirkung ab dem 1. Januar 2016 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen.
Der Login für Gläubiger und Insolvenzgerichte befindet sich jetzt auf unserer neuen Website SGP Schneider Geiwitz Restrukturierung.
www.sgp-restrukturierung.de