08. Dezember 2025

Steuerberatung

Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 2022: Verfassungsgemäß trotz Kritik

Die Grundsteuerreform ab 1. Januar 2022 hat die Bewertung von Grundbesitz grundlegend verändert. Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat die Regelungen der §§ 218 ff. BewG als verfassungsgemäß eingestuft, obwohl sie in Einzelfällen zu Ungleichheiten führen können. Besonders die Bewertung von Wohnungen knapp unter und über 60 qm sorgt für Diskussionen. Unternehmen sollten die Auswirkungen dieser Bewertung auf ihre Immobilienstrategie genau analysieren.

  • Verfassungsgemäß trotz Ungleichheiten: Warum die Bewertung von Wohnungen unter 60 qm höhere Steuerwerte erzeugen kann.
  • Empirische Grundlage der Bewertung: Wie die Nettokaltmieten die Berechnungslogik beeinflussen.
  • Strategische Handlungsempfehlungen: Was Unternehmen tun können, um die Grundsteuerbelastung zu optimieren.

Analyse und Handlungsempfehlungen

Auswirkungen auf Unternehmen

  1. Bewertung von Immobilien: Die Reform führt dazu, dass kleinere Wohnungen unter bestimmten Mietenstufen höhere Grundsteuerwerte erreichen können als größere Wohnungen. Unternehmen mit Immobilienbesitz sollten ihre Portfolios auf potenzielle Steuerbelastungen hin überprüfen.
  2. Verfassungsrechtliche Sicherheit: Das FG Düsseldorf hat die Regelungen als verfassungsgemäß eingestuft, auch wenn sie in Einzelfällen zu Ungleichheiten führen. Die Belastung bleibt jedoch in den meisten Fällen gering (ca. 20 EUR pro Jahr).
  3. Strategische Anpassung: Unternehmen sollten prüfen, ob eine Umstrukturierung ihres Immobilienportfolios sinnvoll ist, um die Steuerlast zu minimieren.

Praktische Tipps

  • Immobilienbewertung überprüfen: Unternehmen sollten die neuen Bewertungsregeln auf ihre Immobilien anwenden, um potenzielle Steuerbelastungen frühzeitig zu erkennen.
  • Beratung einholen: Steuerberater können helfen, die Auswirkungen der neuen Grundsteuerregelungen zu analysieren und Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
  • Langfristige Planung: Die Grundsteuerreform bietet Anlass, die Immobilienstrategie zu überdenken und mögliche Steuerersparnisse zu identifizieren.

Zusammenfassung

  • Die Grundsteuerbewertung ab 2022 wurde vom FG Düsseldorf als verfassungsgemäß bestätigt [1.1].
  • Ungleichheiten bei der Bewertung kleiner und großer Wohnungen sind rechtlich hinnehmbar, da die Belastung gering bleibt.
  • Unternehmen sollten ihre Immobilienportfolios prüfen und gegebenenfalls anpassen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

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