15. Oktober 2025
Dienstwagennutzung nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums: Was Unternehmen beachten müssen
Die Nutzung eines Dienstwagens auch zur privaten Verwendung ist ein beliebter Bestandteil von Vergütungspaketen. Doch was passiert, wenn ein Arbeitnehmer längerfristig arbeitsunfähig ist? Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass die Überlassung eines Dienstwagens nur so lange geschuldet ist, wie der Arbeitgeber Arbeitsentgelt leisten muss. Nach Ablauf des sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeitraums entfällt der Anspruch auf die private Nutzung des Dienstwagens. Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen und die Vermeidung rechtlicher Risiken.
- Rechtliche Grundlage: Warum die Gebrauchsüberlassung des Dienstwagens an die Entgeltfortzahlung gekoppelt ist.
- Unwirksame Vertragsklauseln: Welche Regelungen in Arbeitsverträgen unzulässig sind und warum.
- Strategische Handlungsempfehlungen: Wie Unternehmen ihre Vertragsgestaltung optimieren können, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren.
Analyse und Handlungsempfehlungen
Das Urteil des LAG Hessen stellt klar, dass die Überlassung eines Dienstwagens als Gegenleistung für die Arbeitsleistung nur so lange geschuldet ist, wie der Arbeitgeber Arbeitsentgelt leisten muss. Eine Klausel, die dem Arbeitnehmer erlaubt, den Dienstwagen nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums weiter zu nutzen, ihn jedoch verpflichtet, die Leasingkosten zu tragen, wurde als unangemessen und unwirksam eingestuft (§ 307 Abs. 1 S. 1 BGB).
Konsequenzen für Unternehmen
- Überprüfung bestehender Arbeitsverträge: Unternehmen sollten ihre Vertragsklauseln zur Dienstwagennutzung prüfen, um unwirksame Regelungen zu vermeiden.
- Klarheit in der Vertragsgestaltung: Es sollte eindeutig geregelt sein, dass die private Nutzung des Dienstwagens nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums entfällt.
- Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten: Durch transparente und rechtssichere Regelungen können Unternehmen potenzielle Konflikte mit Arbeitnehmern vermeiden.
Praktische Tipps
- Rechtsberatung einholen: Lassen Sie Ihre Arbeitsverträge von einem Experten prüfen, um rechtliche Risiken zu minimieren.
- Kommunikation mit Mitarbeitern: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter klar und frühzeitig über die Bedingungen der Dienstwagennutzung.
- Vertragsvorlagen aktualisieren: Passen Sie Ihre Standardverträge an, um den Anforderungen des aktuellen Urteils zu entsprechen.
Zusammenfassung
Das Urteil des LAG Hessen verdeutlicht, dass die private Nutzung eines Dienstwagens an die Entgeltfortzahlung gekoppelt ist. Unternehmen sollten ihre Arbeitsverträge entsprechend anpassen, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren. Eine klare und transparente Vertragsgestaltung ist dabei entscheidend.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zur Optimierung Ihrer Arbeitsverträge.
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