08. Dezember 2025

Steuerberatung

Grun USt-IdNr. als Voraussetzung für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen: EuGH soll klären

Das Bundesfinanzgericht (BFG) in Graz hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen zur Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen vorgelegt. Im Fokus steht die Frage, ob die Mitteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eines anderen EU-Mitgliedstaates eine materielle Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für Unternehmen haben, die grenzüberschreitend tätig sind.

  • USt-IdNr. als materielle Voraussetzung: Ist die Mitteilung einer USt-IdNr. zwingend für die Steuerbefreiung?
  • Nachträgliche Mitteilung und Berichtigung: Welche Folgen hat eine verspätete Mitteilung der USt-IdNr.?
  • Strategische Handlungsempfehlungen: Wie Unternehmen steuerliche Risiken minimieren können.

Analyse und Handlungsempfehlungen

Auswirkungen auf Unternehmen

  1. Materielle oder formelle Voraussetzung?
    Die Änderung des Art. 138 MwStSystRL ab 2020 legt nahe, dass die Mitteilung einer USt-IdNr. eine materielle Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist. Sollte der EuGH dies bestätigen, könnten Unternehmen bei fehlender USt-IdNr. mit steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Lieferungen konfrontiert werden.
  2. Nachträgliche Mitteilung und Berichtigung
    Das BFG fragt, ob eine nachträgliche Mitteilung einer gültigen USt-IdNr. die ursprüngliche Rechnung rückwirkend berichtigen kann. Dies könnte dazu führen, dass die Lieferung rückwirkend steuerfrei wird und die ausgewiesene Steuer als unrechtmäßig gilt. Unternehmen müssten in solchen Fällen den Vorsteuerabzug im Vergütungsverfahren geltend machen.
  3. Rechtliche Unsicherheiten
    Bis zur Klärung durch den EuGH bleibt unklar, ob die USt-IdNr. eine formelle oder materielle Voraussetzung ist. Unternehmen sollten daher besonders vorsichtig bei der Abwicklung innergemeinschaftlicher Lieferungen sein.

Praktische Tipps

  • Prüfung der USt-IdNr.: Stellen Sie sicher, dass die USt-IdNr. des Erwerbers vor der Lieferung vorliegt und korrekt ist.
  • Dokumentation: Halten Sie alle relevanten Unterlagen, wie Rechnungen und Nachweise, sorgfältig fest.
  • Beratung einholen: Ziehen Sie steuerliche Experten hinzu, um die Anforderungen der MwStSystRL korrekt umzusetzen und Risiken zu minimieren.

Zusammenfassung

  • Die Mitteilung einer USt-IdNr. könnte eine materielle Voraussetzung für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen sein.
  • Eine nachträgliche Mitteilung könnte die ursprüngliche Rechnung rückwirkend berichtigen und steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Unternehmen sollten ihre Prozesse zur Prüfung und Dokumentation von USt-IdNrn. optimieren, um steuerliche Risiken zu vermeiden.

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