10. Dezember 2025

Steuerberatung

Steueränderungsgesetz 2025: Wichtige Änderungen für Unternehmen

Die Bundesregierung hat das Steueränderungsgesetz 2025 am 10. September auf den Weg gebracht. Am 4. Dezember hat der Bundestag den Gesetzesentwurf beschlossen, dieser muss nun noch am 19. Dezember die Zustimmung des Bundesrats finden. Ziel ist die Anpassung steuerlicher Regelungen an aktuelle wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen zur Entlastung von Unternehmen und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland.

  • Umsatzsteuer: Reduzierung der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, auf sieben Prozent.
  • Einkommensteueranpassungen: Anhebung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer, sowie Entfristung der Mobilitätsprämie. Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3.300 € bzw. 960 € ab 01.01.2026.
  • Weitere Änderungen betreffen unter anderem die doppelte Haushaltsführung im Ausland, den Verlustabzug bei der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen, die Durchschnittssatzgrenze bei der Umsatzsteuer und die Gemeinnützigkeit des E-Sports.

Praktische Tipps

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Zusammenfassung

  • Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt einige Änderungen und Klarstellungen bei der Umsatzsteuer und Einkommensteuer. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
  • Unternehmen sollten die neuen Regelungen prüfen und ggf. ihre internen Prozesse anpassen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
  • Eine frühzeitige Planung und Beratung sind essenziell, um die Änderungen optimal umzusetzen.

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