December 08, 2025
Keine erweiterte Grundstückskürzung bei schädlicher Nebentätigkeit ohne Einnahmenerzielung
Die erweiterte Grundstückskürzung gemäß § 9 Nr. 1 GewStG bietet Unternehmen, die ausschließlich Immobilien verwalten, erhebliche steuerliche Vorteile. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt jedoch, dass selbst Nebentätigkeiten ohne Einnahmenerzielung zum Ausschluss dieser Begünstigung führen können. Dies hat weitreichende Konsequenzen für Unternehmen, die neben der Immobilienverwaltung andere Tätigkeiten ausüben.
- Erweiterte Grundstückskürzung und Nebentätigkeiten: Warum auch Tätigkeiten ohne Einnahmen schädlich sein können.
- Fallbeispiel: Oldtimer als Wertanlage: Wie die Gewinnerzielungsabsicht ohne Einnahmen zur Aberkennung der Kürzung führte.
- Strategische Handlungsempfehlungen: Wie Unternehmen ihre Tätigkeiten anpassen können, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Analyse und Handlungsempfehlungen
Auswirkungen auf Unternehmen
- Gefährdung der Steuerbegünstigung: Das BFH-Urteil verdeutlicht, dass jede nicht ausdrücklich erlaubte Nebentätigkeit – selbst ohne Einnahmen – die erweiterte Grundstückskürzung ausschließen kann. Unternehmen müssen ihre Geschäftstätigkeiten genau prüfen, um sicherzustellen, dass sie ausschließlich die im Gesetz genannten Tätigkeiten ausüben.
- Fallbeispiel: Oldtimer als Wertanlage: Im konkreten Fall hielt eine GmbH Oldtimer im Anlagevermögen, die mit Gewinnerzielungsabsicht angeschafft wurden. Obwohl keine Einnahmen erzielt wurden, wertete der BFH diese Tätigkeit als schädlich für die Grundstückskürzung.
- Strategische Planung erforderlich: Unternehmen sollten ihre Investitionen und Nebentätigkeiten kritisch hinterfragen, um steuerliche Risiken zu minimieren.
Praktische Tipps
- Prüfung der Geschäftstätigkeiten: Unternehmen sollten regelmäßig analysieren, ob alle Tätigkeiten den Anforderungen des § 9 Nr. 1 GewStG entsprechen.
- Dokumentation der Tätigkeiten: Eine klare Dokumentation der Geschäftszwecke und Tätigkeiten kann im Streitfall entscheidend sein.
- Beratung einholen: Steuerliche Experten können helfen, potenziell schädliche Tätigkeiten frühzeitig zu identifizieren und zu vermeiden.
Zusammenfassung
- Die erweiterte Grundstückskürzung kann durch nicht erlaubte Nebentätigkeiten ausgeschlossen werden, auch wenn keine Einnahmen erzielt werden.
- Unternehmen sollten ihre Geschäftstätigkeiten genau prüfen und dokumentieren, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
- Das BFH-Urteil zeigt, dass selbst Investitionen mit Gewinnerzielungsabsicht, wie im Fall der Oldtimer, schädlich sein können.
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