September 04, 2025

Tax consulting

SGP statt NAT: Häufige Fragen zur Namensänderung

Die NAT AG hat sich 2024 mit der Wirtschaftskanzlei SGP Schneider Geiwitz zusammengeschlossen. Diese Partnerschaft bringt Vorteile für unsere Mandantinnen und Mandanten.

SGP Schneider Geiwitz Neckaralb statt NAT AG

Warum heißt die bisherige NAT AG jetzt SGP Schneider Geiwitz Neckaralb GmbH?

Die NAT AG hat sich 2024 mit der Wirtschaftskanzlei SGP Schneider Geiwitz zusammengeschlossen. Diese Partnerschaft bringt Vorteile für alle Mandantinnen und Mandanten der NAT AG: Sie erhalten mehr Dienstleistungen und eine umfassendere Beratung – auch zu rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen. Der neue Name spiegelt unsere Verankerung in der Region Neckar-Alb.

Was ändert sich für mich als Mandant oder Mandantin der NAT AG?

Außer dem Namen ändert sich für Sie nichts: Alle bisherigen NAT-Standorte bleiben bestehen, samt Geschäftsführung und Team. Alle bestehenden Mandate laufen selbstverständlich nahtlos weiter.

Welche neuen Leistungen gibt es?

Zur bewährten Steuerberatung kommen hinzu:

  • Rechtsberatung
  • Wirtschaftsprüfung
  • Restrukturierung
  • Umfassende Beratung zur Unternehmensnachfolge

Das bedeutet: Bei rechtlichen Fragen müssen Sie nicht mehr zu einer anderen Kanzlei.

Wo befindet sich die neue Zentrale in Reutlingen?

In der Reutlinger Lindachstraße 60 steht die neugebaute Unternehmenszentrale der bisherigen NAT AG, die nun als SGP Schneider Geiwitz Neckaralb GmbH firmiert. „Uns war es wichtig, mitten in der Stadt zu bleiben", erklärt Steuerberaterin Sandra Krüger, die gemeinsam mit Ralf Kirchner und Anja Sauer die Geschäfte der Kanzlei leitet. Nach Jahren in der Oberen Wässere war für das wachsende Team ein Neubau die logische Konsequenz. Das neue Gebäude bietet 1.000 Quadratmeter Nutzfläche, einen lichtdurchfluteten Innenhof und eine Dachterrasse.

More Articles

January 26, 2026

Tax consulting

(Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen: Chancen und Herausforderungen für Unternehmen

Ab dem 1. Januar 2026 gilt wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat hierzu am 22. Dezember 2025 wichtige Anpassungen bekanntgegeben, die insbesondere für Unternehmen in der Gastronomiebranche von Bedeutung sind. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Details, analysiert die Auswirkungen auf Geschäftsstrategien und gibt Handlungsempfehlungen für eine optimale Umsetzung.

vonDaniel Lang

January 26, 2026

Tax consulting

Firmenwagenbesteuerung: Stellplatzkosten und ihre steuerliche Behandlung

Das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Firmenwagenbesteuerung klärt die steuerliche Behandlung von Stellplatzkosten, die Arbeitnehmer selbst tragen. Es stellt fest, dass diese Kosten nicht den geldwerten Vorteil aus der Überlassung eines Firmenwagens mindern. Für Unternehmen und Arbeitnehmer ergeben sich daraus wichtige Konsequenzen, die sowohl die Vertragsgestaltung als auch die steuerliche Planung betreffen.

vonDaniel Lang

January 26, 2026

Tax consulting

Strategien zur Vermeidung des gewerblichen Grundstückshandels: Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Der gewerbliche Grundstückshandel ist ein steuerliches Risiko, das bei der Veräußerung von Immobilien erhebliche finanzielle Folgen haben kann. Betriebsprüfer und Finanzgerichte prüfen zunehmend, ob Immobilienverkäufe die Kriterien eines gewerblichen Grundstückshandels erfüllen. Dieser Artikel analysiert die rechtlichen Grundlagen, zeigt Restrisiken auf und gibt praktische Handlungsempfehlungen für Unternehmen.

vonDaniel Lang