December 09, 2025

Tax consulting

Steuerliche Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten: Neue Regelungen ab 2026

Die steuerliche Förderung von Elektromobilität ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Klimapolitik. Ein aktuelles Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) bringt neue Regelungen zur steuerlichen Behandlung der Stromkosten, die Arbeitnehmer selbst tragen. Diese Änderungen treten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft und haben direkte Auswirkungen auf Unternehmen und Arbeitnehmer.

  • Nachweispflichten für Stromkosten: Ab 2026 müssen Arbeitnehmer die selbst getragenen Stromkosten für das Laden ihrer Elektrofahrzeuge mittels eines stationären oder mobilen Stromzählers nachweisen.
  • Option: Durchschnittsstrompreis als Jahrespauschale: Arbeitnehmer können alternativ den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Durchschnittsstrompreis für private Haushalte als Grundlage für die steuerliche Abrechnung nutzen.
  • Auslaufende Pauschalen: Die bisherigen monatlichen Pauschalen dürfen letztmalig für Lohnzahlungszeiträume vor dem 1. Januar 2026 angewendet werden.

Analyse und Handlungsempfehlungen

Auswirkungen auf Unternehmen

  1. Attraktivität durch Steuerbefreiung: Unternehmen, die ihren Mitarbeitern betriebliche Ladevorrichtungen zur Verfügung stellen, profitieren weiterhin von der Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 46 EStG. Dies kann ein Wettbewerbsvorteil bei der Mitarbeitergewinnung und -bindung sein.
  2. Informationspflicht: Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter über die neuen Nachweispflichten und die Option der Jahrespauschale informieren, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
  3. Strategische Anpassung: Die Bereitstellung von Ladevorrichtungen und die Übernahme der Stromkosten könnten nicht nur steuerliche Vorteile bieten, sondern auch die Attraktivität des Unternehmens steigern.

Auswirkungen auf Arbeitnehmer

  • Nachweispflichten: Arbeitnehmer müssen ab 2026 die Strommenge genau dokumentieren, was zusätzliche Investitionen in Stromzähler erfordern könnte.
  • Vereinfachung durch Pauschale: Die Jahrespauschale bietet eine einfache Alternative, spiegelt jedoch nicht immer die tatsächlichen Kosten wider.

Praktische Tipps

  • Steuerliche Beratung nutzen: Unternehmen sollten ihre Elektromobilitätsstrategie mit einem Steuerberater prüfen, um die neuen Regelungen optimal umzusetzen.
  • Dokumentation sicherstellen: Arbeitnehmer sollten frühzeitig in die Anschaffung geeigneter Stromzähler investieren, um die Nachweispflichten zu erfüllen.
  • Strategische Planung: Unternehmen können durch gezielte Investitionen in Ladevorrichtungen und Informationskampagnen ihre Position als attraktiver Arbeitgeber stärken.

Zusammenfassung

  • Ab 2026 müssen Arbeitnehmer Stromkosten für Elektrofahrzeuge mittels Stromzähler nachweisen.
  • Alternativ kann der Durchschnittsstrompreis als Jahrespauschale genutzt werden.
  • Unternehmen profitieren weiterhin von der Steuerbefreiung für betriebliche Ladevorrichtungen.
  • Strategische Anpassungen bei der Förderung von Elektromobilität sind empfehlenswert.

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