06. Mai 2025
Grundsteuerwertfeststellung im Bundesmodell: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken -- Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die Entscheidung des Finanzgericht Köln im Überblick
Mit Urteil vom 19. September 2024 hat das Finanzgericht (FG) Köln entschieden, dass die Feststellung der Grundsteuerwerte nach dem Bundesmodell -- wie es in Nordrhein-Westfalen Anwendung findet -- verfassungsgemäß ist (Az. 4 K 2189/23; Revision anhängig beim BFH unter II R 25/24). Für Unternehmen, die Immobilien halten, hat diese Entscheidung direkte Auswirkungen auf die strategische Planung und Kostenkalkulation.
Das Finanzgericht (FG) Köln sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bewertung von Immobilien nach dem Bundesmodell. Insbesondere wird das Ziel der Reform, die über Jahrzehnte veralteten Einheitswerte durch aktuelle Werte zu ersetzen, als verfassungsrechtlich legitim anerkannt. Auch die methodischen Details der Bewertung -- etwa die Anwendung typisierender Parameter -- hält das Gericht für zulässig.
Unternehmen müssen daher davon ausgehen, dass die per 1. Januar 2022 festgestellten Grundsteuerwerte grundsätzlich Bestand haben werden, auch wenn die endgültige Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) noch aussteht.
Analyse: Was bedeutet das für Unternehmen?
1. Höhere Grundsteuerlast einkalkulieren: Je nach Standort und Art der Immobilie kann es zu erheblichen Steuererhöhungen kommen. Unternehmen sollten frühzeitig ihre Liquiditätsplanung anpassen und Rückstellungen bilden.
2. Überprüfung von Bescheiden: Trotz der grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit können im Einzelfall Bewertungsfehler auftreten. Unternehmen sollten daher alle Grundsteuerwertbescheide sorgfältig prüfen -- eine Klagechance besteht weiterhin, wenn konkrete Fehler nachgewiesen werden können.
3. Immobilienstrategie anpassen: Die künftig höhere Steuerlast könnte Investitionsentscheidungen beeinflussen. Besonders für kleinere Unternehmen lohnt es sich, Immobilienportfolios neu zu bewerten und alternative Standort- oder Besitzmodelle (z.B. Sale-and-Lease-Back) zu prüfen.
Empfehlungen für die Praxis
- Bescheide prüfen: Innerhalb der Rechtsbehelfsfristen sollten Grundsteuerwertbescheide auf Bewertungsfehler oder unzutreffende Annahmen untersucht werden.
- Liquiditätsmanagement anpassen: Frühzeitig Mittel zur Begleichung höherer Grundsteuerzahlungen einplanen.
- Strategische Standortentscheidungen treffen: Immobilienbestände auf ihre Wirtschaftlichkeit unter den neuen Bedingungen analysieren.
Zusammenfassung:
Das FG Köln bestätigt die Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuerwertfeststellungen im Bundesmodell. Für Unternehmen heißt das: Höhere Steuerlasten sind realistisch. Strategische Anpassungen bei Liquidität und Immobilienmanagement sind jetzt entscheidend.

