01. Mai 2025
Säumniszuschläge seit 2022 verfassungsgemäß: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Der AdV-Beschluss des BFH im Überblick
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen AdV-Beschluss (Beschl. v. 21.3.2025 -- X B 21/25) klargestellt: Seit dem deutlichen Anstieg der Marktzinsen nach dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 bestehen keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Höhe der Säumniszuschläge. Diese Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf das Liquiditätsmanagement und das Risiko- und Forderungsmanagement von Unternehmen.
Mit dem russischen Angriff auf die Ukraine stiegen die Marktzinsen ab Februar 2022 deutlich und nachhaltig. Der Bundesfinanzhof (BFH) folgert daraus, dass spätestens ab März 2022 die gesetzlich festgelegte Höhe der Säumniszuschläge nicht mehr verfassungsrechtlich zu beanstanden ist.
Wird die Aussetzung der Vollziehung (AdV) von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht, entfaltet sie im Regelfall rückwirkend Wirkung ab dem Zeitpunkt der Anordnung. Nur wenn das Finanzamt ausdrücklich eine spätere Wirkung festlegt, beginnt die AdV erst ab tatsächlicher Sicherheitsleistung.
Analyse: Auswirkungen auf Unternehmen
1. Kein Verlass mehr auf Verfassungszweifel: Unternehmen können sich künftig nicht mehr auf Unsicherheiten bei der Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge berufen. Säumniszuschläge in aktueller Höhe sind ab März 2022 rechtlich stabil.
2. Bedeutung für Liquiditätsmanagement: Verspätete Zahlungen können nun verlässlich und dauerhaft mit Säumniszuschlägen sanktioniert werden. Unternehmen müssen ihr Forderungsmanagement verschärfen und Zahlungsfristen konsequenter einhalten.
3. Sicherheit bei AdV-Verfahren: Wer AdV beantragt, sollte darauf achten, ob das Finanzamt eine Sicherheitsleistung verlangt -- und ob die Wirkung der AdV rückwirkend oder erst ab Sicherheitsstellung greift. Eine sorgfältige Prüfung der Anordnungen kann helfen, unnötige Säumniszuschläge zu vermeiden.
Empfehlungen für die Praxis
- Liquiditätsengpässe frühzeitig erkennen: Zahlungsfristen gegenüber dem Finanzamt sollten prioritär behandelt werden.
- Anträge auf AdV genau prüfen: Besonderes Augenmerk auf die Bedingungen und den Zeitpunkt der Wirkung legen.
- Risikomanagement anpassen: Künftige Kalkulationen und Verträge sollten mögliche Säumniszuschläge einbeziehen.
Zusammenfassung: Der BFH stellt klar: Seit dem Marktzinsanstieg 2022 sind die Säumniszuschläge verfassungsgemäß. Für Unternehmen bedeutet das mehr Rechtsklarheit, aber auch die Notwendigkeit, ihr Liquiditäts- und Forderungsmanagement konsequenter auszurichten.
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